Arbeitgeber können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung verlängert die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30.06.2021 mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung.
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de