Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 soll weiter ausgeweitet werden. Von derzeit 20 Tagen pro Elternteil und Kind ist eine Erhöhung auf 30 Tage geplant, für Elternpaare also eine Erhöhung pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehende soll sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage erhöhen. Diese Erweiterung hat das Kabinett am 13.04.2021 auf den Weg gebracht. Das parlamentarische Verfahren läuft noch. Geplant ist ein Inkrafttreten rückwirkend zum 18.01.2021.



Quelle: www.iww.de


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