Inflationsausgleichsprämie
Die Bundesregierung und der Bundestag haben die steuerfreie Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz auf den Weg gebracht. Die Inflationsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets. Danach können Arbeitgeber eine Prämie bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmer zahlen. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Arbeitslohn erbracht wird.
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de
Inflationsausgleichsprämie: Ist sie an alle Arbeitnehmer und in gleicher Höhe zu zahlen?
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