Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Das gilt bis 30.06.2021. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verständigt.




Quelle: www.iww.de


 

zum Artikel
14 Nov., 2022
Inflationsausgleichsprämie: Ist sie an alle Arbeitnehmer und in gleicher Höhe zu zahlen?
03 Nov., 2022
Inflationsausgleichsprämie
31 Okt., 2022
Inflationsausgleichsprämie
31 Okt., 2022
Kurzarbeit und Minijob – Anrechnungsfreiheit bis 30. Juni 2023
31 Okt., 2022
Erholungsbeihilfe
31 Okt., 2022
Die AU ab sofort elektronisch
31 Okt., 2022
Neue Minijob-Regelungen ab 1. Oktober 2022 – Ihre Fragen, unsere Antworten
31 Okt., 2022
Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld auch im Jahr 2023
13 Okt., 2022
Übergangsregelungen im gewerblichen Minijob: Was gilt ab Oktober 2022?
04 Okt., 2022
Die 300-Euro-Energiepreispauschale und die vier Handlungsschritte für Arbeitgeber
Mehr anzeigen
Share by: