Während der Kurzarbeit null besteht keine Arbeitspflicht. Aus diesem Grund entstehen in dieser Zeit auch keine Urlaubsansprüche. Schon vor dem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) in Düsseldorf am 12.03.2021 (6 Sa 824/20) wurde der Fall kontrovers diskutiert. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null sei der einem Arbeitnehmer an sich zustehende Urlaub deshalb um ein Zwölftel zu kürzen. Dies stehe auch im Einklang mit EU-Recht. 



Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de


 

zum Artikel
14 Nov., 2022
Inflationsausgleichsprämie: Ist sie an alle Arbeitnehmer und in gleicher Höhe zu zahlen?
03 Nov., 2022
Inflationsausgleichsprämie
31 Okt., 2022
Inflationsausgleichsprämie
31 Okt., 2022
Kurzarbeit und Minijob – Anrechnungsfreiheit bis 30. Juni 2023
31 Okt., 2022
Erholungsbeihilfe
31 Okt., 2022
Die AU ab sofort elektronisch
31 Okt., 2022
Neue Minijob-Regelungen ab 1. Oktober 2022 – Ihre Fragen, unsere Antworten
31 Okt., 2022
Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld auch im Jahr 2023
13 Okt., 2022
Übergangsregelungen im gewerblichen Minijob: Was gilt ab Oktober 2022?
04 Okt., 2022
Die 300-Euro-Energiepreispauschale und die vier Handlungsschritte für Arbeitgeber
Mehr anzeigen
Share by: