Der neue Minijobber von Arbeitgeberin Karin möchte keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Er hat den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht von der Internetseite der Minijob-Zentrale heruntergeladen, ausgefüllt und per E-Mail an Karin versandt. In dem elektronisch ausgefüllten PDF-Dokument fehlt jedoch die Unterschrift des Minijobbers. Ob der Antrag dennoch gültig ist, lesen Sie hier
Quelle: www.minijob-zentrale.de