Informationen zur Behandlung des Kurzarbeitergeldes in der Sozialversicherung
Grundsätzlich tritt keine Änderung im Versicherungsverhältnis während der Kurzarbeit ein. Die Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht.
Quelle: www.lohn-info.de
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