Aktuell arbeiten viele Arbeitnehmer im Home-Office. In der Praxis stellt sich die Frage, bei welchen Tätigkeiten Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie bei Verrichtungen im Home-Office verunfallen. Drei Urteile geben die Richtung vor:
Quelle: www.iww.de