Durch die Corona-Krise kommt es in vielen Bereichen zu personellen Engpässen. Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze deshalb im Jahr 2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro erhöht worden. Auch 2021 ist ein höherer Hinzuverdienst möglich: Hier gilt die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro, und der Hinzuverdienstdeckel ist nicht anwendbar (§ 302 Abs. 8 SGB VI).



Quelle: www.iww.de


 
 

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