Durch die Corona-Krise kommt es in vielen Bereichen zu personellen Engpässen. Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze deshalb im Jahr 2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro erhöht worden. Auch 2021 ist ein höherer Hinzuverdienst möglich: Hier gilt die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro, und der Hinzuverdienstdeckel ist nicht anwendbar (§ 302 Abs. 8 SGB VI).
Quelle: www.iww.de
Inflationsausgleichsprämie: Ist sie an alle Arbeitnehmer und in gleicher Höhe zu zahlen?
Inflationsausgleichsprämie
Inflationsausgleichsprämie
Kurzarbeit und Minijob – Anrechnungsfreiheit bis 30. Juni 2023
Erholungsbeihilfe
Die AU ab sofort elektronisch
Neue Minijob-Regelungen ab 1. Oktober 2022 – Ihre Fragen, unsere Antworten
Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld auch im Jahr 2023
Übergangsregelungen im gewerblichen Minijob: Was gilt ab Oktober 2022?
Die 300-Euro-Energiepreispauschale und die vier Handlungsschritte für Arbeitgeber