FRAGE: Wir haben einen Arbeitnehmer zum 19.04.2022 eingestellt. Der Arbeitnehmer hat uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 19. bis zum 21.04.2022 vorgelegt. Aufgrund der Wartezeit von vier Wochen zahlen wir dem Arbeitnehmer für die drei Tage keine Entgeltfortzahlung. Die Anmeldung erfolgt systemseitig zum 22.04.2022. Ist das korrekt und, wenn ja, würde dann die Krankenkasse überhaupt Krankengeld zahlen?
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de