Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 19.01.2022 (5 AZR 217/21).
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de