FRAGE: Uns stellen sich einige Fragen im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.12.2020 zur Neuregelung von Einmalzahlungen bei Dienstwagen im Hinblick auf die Reduzierung des geldwerten Vorteils. Ab wann ist das BFH-Urteil anzuwenden? Wirkt sich das Urteil auch auf Bestandsfälle aus, und was passiert, wenn die Nutzungsdauer nachträglich verlängert wird? Welche Nutzungsdauer ist bei Kauf-Fahrzeugen anzusetzen?
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de