FRAGE: Ab dem 01.01.2022 tritt eine Änderung bei der Pfändbarkeit einer Weihnachtsvergütung ein. Wir zahlen das Weihnachtsgeld mit der Dezemberabrechnung aus. Welche Pfändungsfreigrenze gilt, wenn die Abrechnung für Dezember 2021 erst Anfang Januar 2022 erfolgt? Ist der Abrechnungsmonat oder der Zahlungsmonat relevant?
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de