Kündigungsschutz für Schwerbehinderte beginnt jetzt schon in der Probezeit
Nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist eine Kündigung von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung bereits in der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das Urteil wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch in Deutschland dazu führen, dass Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung in der Probezeit zwingend eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz prüfen müssen.
Worum geht es?
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de
Inflationsausgleichsprämie: Ist sie an alle Arbeitnehmer und in gleicher Höhe zu zahlen?
Inflationsausgleichsprämie
Inflationsausgleichsprämie
Kurzarbeit und Minijob – Anrechnungsfreiheit bis 30. Juni 2023
Erholungsbeihilfe
Die AU ab sofort elektronisch
Neue Minijob-Regelungen ab 1. Oktober 2022 – Ihre Fragen, unsere Antworten
Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld auch im Jahr 2023
Übergangsregelungen im gewerblichen Minijob: Was gilt ab Oktober 2022?
Die 300-Euro-Energiepreispauschale und die vier Handlungsschritte für Arbeitgeber