Nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist eine Kündigung von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung bereits in der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das Urteil wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch in Deutschland dazu führen, dass Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung in der Probezeit zwingend eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz prüfen müssen.
Worum geht es?
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de