Kündigungsschutz für Schwerbehinderte beginnt jetzt schon in der Probezeit

Nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist eine Kündigung von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung bereits in der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das Urteil wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch in Deutschland dazu führen, dass Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung in der Probezeit zwingend eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz prüfen müssen. 

Worum geht es?

 

 

Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de



zum Artikel
14 Nov., 2022
Inflationsausgleichsprämie: Ist sie an alle Arbeitnehmer und in gleicher Höhe zu zahlen?
03 Nov., 2022
Inflationsausgleichsprämie
31 Okt., 2022
Inflationsausgleichsprämie
31 Okt., 2022
Kurzarbeit und Minijob – Anrechnungsfreiheit bis 30. Juni 2023
31 Okt., 2022
Erholungsbeihilfe
31 Okt., 2022
Die AU ab sofort elektronisch
31 Okt., 2022
Neue Minijob-Regelungen ab 1. Oktober 2022 – Ihre Fragen, unsere Antworten
31 Okt., 2022
Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld auch im Jahr 2023
13 Okt., 2022
Übergangsregelungen im gewerblichen Minijob: Was gilt ab Oktober 2022?
04 Okt., 2022
Die 300-Euro-Energiepreispauschale und die vier Handlungsschritte für Arbeitgeber
Mehr anzeigen
Share by: