FRAGE: Wir haben den besonderen Fall, dass ein Arbeitsverhältnis vor Beginn wieder aufgelöst werden soll. Das Arbeitsverhältnis soll nicht zustande kommen und deshalb wird eine Entschädigung gezahlt. Ist diese Entschädigungszahlung steuerfrei, da sie wie Schadensersatz zu sehen ist, und könnten wir den Betrag außerhalb der Abrechnung überweisen oder handelt es sich um eine steuerpflichtige Abfindungszahlung, die über das Abrechnungssystem laufen muss?
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de