Bei Parkplatznot ist die Überlassung eines Jobtickets kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug
Die Überlassung eines Jobtickets im Rahmen einer sog. Mobilitätskarte, die in erster Linie auf die Beseitigung der Parkplatznot auf den von der Arbeitgeberin unterhaltenen Parkplätzen gerichtet ist, stellt bei den Mitarbeitenden keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug dar. Dies hat das Hessische Finanzgericht (FG) am 25.11.2020 (Az. 12 K 2283/17) entschieden.
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de
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