Pfändungs- und Überweisungsverfügungen gehören in den Gehaltsabteilungen zum traurigen Alltag. Die Grenzen, bis zu denen das erarbeitete Entgelt vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist (Pfändungsfreigrenzen), wird jährlich angepasst. Zum 1. Juli 2022 war es wieder so weit.
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de