Die Anhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022 hat zur Folge, dass Arbeitsverträge für geringfügig Beschäftigte künftig auch anders aussehen müssen als bisher. LGP liefert Ihnen einen Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte und erläutert Ihnen, wie Sie die einzelnen Passagen geschickt formulieren.
Quelle: www.iww.de