Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.06.2021 die Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von leichten Atemwegserkrankungen während der Pandemie bis zum 30.09.2021 verlängert. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft.
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de