Nach § 108 Abs. 1 SGB IV sollen in Zukunft Kurarbeitergeld-Dokumente elektronisch angenommen werden (KEA-Verfahren).
Ziel ist es zu ermöglichen, dass Abrechnungsprogramme ab dem 01.07.2021 mit der elektronischen Übermittlung beginnen können.
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de
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