Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) beschlossen. Das Sozialschutzpaket II enthält auch eine gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2020. Der mit dem Sozialschutz-Paket I eingefügte § 421c SGB III wird um den folgenden Absatz 2 ergänzt:
Quelle: www.lohn-info.de