Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise kommt es vermehrt vor, dass Arbeitgeber ihre Minijobber häufiger einsetzen als ursprünglich geplant. Führt diese Mehrarbeit zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro, stellt sich die Frage, ob weiterhin ein Minijob vorliegt. Für eine erneute Übergangszeit kann vorübergehend ein viermaliges Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze im Minijob möglich sein. In unserem Blog erklären wir, was Arbeitgeber beachten müssen, wenn ihre Minijobber in einzelnen Monaten mehr als 450 Euro verdienen.



Quelle: www.minijob-zentrale.de



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