Steuerfreie Corona-Prämie statt steuerpflichtiger Zahlungen wie Weihnachtsgeld
Die steuerfreie „Corona-Prämie“ kann in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 anstelle anderer steuerpflichtiger Sonderzahlungen wie z. B. eines lohnsteuerpflichtigen Weihnachtsgelds ausgezahlt werden. LGP erläutert, worauf es ankommt.
Quelle: www.iww.de
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