Die steuerfreie „Corona-Prämie“ kann in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 anstelle anderer steuerpflichtiger Sonderzahlungen wie z. B. eines lohnsteuerpflichtigen Weihnachtsgelds ausgezahlt werden. LGP erläutert, worauf es ankommt.
Quelle: www.iww.de