Aufgrund gesetzlicher Änderungen zum Melderecht für geringfügige Beschäftigungen und der Einführung einer dynamischen Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 520 Euro in Abhängigkeit vom Mindestlohn haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung am 16.08.2022 neue Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlicht. Sie gelten grundsätzlich ab dem Inkrafttreten der jeweiligen gesetzlichen Regelung, spätestens aber ab dem 01.10.2022. LGP nennt die Änderungen im Überblick.
Quelle: www.iww.de