Die Zeitgrenze für eine geringfügige Beschäftigung in Form der kurzfristigen Beschäftigung wurde befristet für den Zeitraum 1.3.2020 bis 31.10.2020 auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben werden. Ab 1.11.2020 sollen wieder die regulären Zeitgrenzen für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen gelten.
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de